Umsatz berechnen

Wie verbuche ich Auszahlungen für Table6 Events in der Kasse? 

Die 70/30-Regel

Wir überweisen Ihnen immer den Bruttobetrag (den ausgewiesenen Gesamtbetrag).

Für die korrekte steuerliche Erfassung in Ihrem Kassensystem gilt die Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums. Der Gesamtbetrag wird pauschal aufgeteilt:

  • 70 % für Speisen (ermäßigter Steuersatz von 7 %)

  • 30 % für Getränke (regulärer Steuersatz von 19 %)

So geben Sie die Auszahlung in Ihre Kasse ein

Kassensysteme arbeiten in der Regel mit Bruttobeträgen. Sie müssen die Mehrwertsteuer nicht selbst herausrechnen – das erledigt Ihre Kasse für Sie. Gehen Sie einfach wie folgt vor:

  1. Gesamtbetrag ablesen: Nehmen Sie den "Gesamt"-Betrag von Ihrer Auszahlungsübersicht.

  2. Speisen berechnen: Multiplizieren Sie den Gesamtbetrag mit 0,7 (70 %). Geben Sie diesen Wert als Speisen-Umsatz mit 7 % MwSt. in die Kasse ein.

  3. Getränke berechnen: Multiplizieren Sie den Gesamtbetrag mit 0,3 (30 %). Geben Sie diesen Wert als Getränke-Umsatz mit 19 % MwSt. in die Kasse ein.

Sobald Sie diese beiden Bruttowerte eingetippt haben, zieht Ihre Kasse die Steuern automatisch korrekt ab. Die von der Kasse errechneten Netto- und Steuerbeträge stimmen dann exakt mit unserer Abrechnung überein.

Rechenbeispiel: Eine Auszahlung von 3.000,00 €

Angenommen, Sie erhalten eine Auszahlungsübersicht mit einem Gesamtbetrag von 3.000,00 €.

Ihre Rechnung für die Kasse (die Bruttowerte):

  • Speisen (70 %): 3.000,00 € × 0,70 = 2.100,00 €

  • Getränke (30 %): 3.000,00 € × 0,30 = 900,00 €

Was Sie in die Kasse tippen:

  • 2.100,00 € (Warengruppe Speisen / 7 %)

  • 900,00 € (Warengruppe Getränke / 19 %)

Exkurs: Wie genau wird die Mehrwertsteuer daraus berechnet?

Oft wird fälschlicherweise angenommen, man müsse den Bruttobetrag einfach mit 7 % oder 19 % multiplizieren, um die Steuer zu erhalten. Da die 2.100,00 € bzw. 900,00 € aber bereits inklusive Steuern (also 107 % bzw. 119 %) sind, funktioniert die korrekte kaufmännische Rechnung anders.

Ihre Kasse nutzt im Hintergrund folgende Formeln, die Sie auch selbst zur Kontrolle anwenden können:

  • Für Speisen (7 %): Bruttobetrag ÷ 107 × 7

    • Rechnung: 2.100,00 € ÷ 107 × 7 = 137,38 € MwSt.

    • Nettobetrag: 2.100,00 € - 137,38 € = 1.962,62 € Netto

  • Für Getränke (19 %): Bruttobetrag ÷ 119 × 19

    • Rechnung: 900,00 € ÷ 119 × 19 = 143,70 € MwSt.

    • Nettobetrag: 900,00 € - 143,70 € = 756,30 € Netto

Die Summe beider Nettobeträge ergibt dann die 2.718,92 € Gesamt-Netto, die auch auf unserer Übersicht ausgewiesen sind.

Häufige Fragen

Warum wird mir der Bruttobetrag überwiesen und nicht der Nettobetrag? 

Sie als Gastronom sind dafür verantwortlich, die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Ihre Verkäufe an das zuständige Finanzamt abzuführen. Würden wir Ihnen nur den Nettobetrag überweisen, müssten Sie die Steuerlast aus eigener Tasche zahlen. Durch die Auszahlung des Bruttobetrags haben Sie genau das Geld auf dem Konto, das Sie für die Steuerzahlung benötigen.

Muss ich die Netto-Werte von der Abrechnung in die Kasse eingeben?

Nein. Würden Sie die auf der Abrechnung ausgewiesenen Nettowerte in Ihre Kasse eingeben, würde die Kasse daraus noch einmal fälschlicherweise die Mehrwertsteuer herausrechnen. Buchen Sie immer die errechneten Brutto-Teilbeträge ein.

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